Nach einer Kündigung sorgt eine Abfindung erst einmal für eine finanzielle Sicherheit bis man wieder einen neuen Job gefunden hat. Über die bestmögliche Höhe der Abfindung kann man mit dem Arbeitgeber verhandeln, es gibt keine Vorschrift darüber. Mit sachlichen Argumenten sollte man im Gespräch überzeugen, damit sich eine faire Abfindung ermitteln lässt. Allgemein nimmt man ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr als Grundlage.
Es gibt, außer in Ausnahmefällen, keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Meist wollen Arbeitgeber durch Zahlung eine Abfindung arbeitsrechtliche Konflikte vermeiden und sind verhandlungsbereit.
Man muss bei einer Kündigung die Klagefrist beachten, sie beträgt drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens.