Ausbildungsbeihilfe für Azubis

Auszubildende können eine finanzielle Förderung (Berufsausbildungsbeihilfe) beim Arbeitsamt beantragen, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen und die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und wird gezahlt, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie kann für die Berufsausbildung aber auch für eine Berufsvorbereitungsmaßnahme beantragt werden. Es gibt Ausnahmen für verheiratete Azubis über 18 Jahre. Infos gibt das Arbeitsamt. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, er gilt ab Antragsstellung, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Benötigt werden der Personalausweis, der unterschriebene Ausbildungsvertrag, der Mietvertrag, der Nachweis über das Einkommen der Eltern und eventuell Geburtsurkunden der Geschwister.