BAFÖG zurückzahlen?

In der Regel muss BAFÖG zurückgezahlt werden, aber es gibt Ausnahmen. Schülern wird es oft in der Ausbildung als Vollzuschuss gewährt, bei anderen ist es aber zumindest teilweise ein Darlehn. Die ratenweise Rückzahlung (meist die Hälfte des erhaltenen Zuschusses) erfolgt nach Ende der Förderung. Aber Studierende haben dann noch mindestens 5 Jahre Zeit bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen. Wenn das Studium einige Zeit im Ausland fortgesetzt wird, gibt es finanzielle Zuschläge, wenn an der ausländischen Hochschule Studiengebühren anfallen. Diese Zuschläge müssen meist nicht zurückgezahlt werden. Verdienen BAFÖG-Empfänger nach dem Studium/der Fortbildung weniger als 1.690 € können sie eine Einkommensfreistellung erwirken und dadurch die Rückzahlung aussetzen bzw. reduzieren. Wenn Bafög-Empfänger guten Willen zeigen das BAFÖG zurückzuzahlen, es aber aus verschiedensten Gründen nicht können, dann wird nach 20 Jahren die Rückzahlung erlassen. Die Schulden sind dann verjährt. Wer vorzeitig die Schulden zurückzahlt, bekommt auf Beantragung meist einen finanziellen Nachlass.