Ab 01.01.2027 soll der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum auf 12.564 € steigen und ab 2028 weiter auf 12.900 €.
Der Spitzensteuersatz greift ab 01.01.2027 bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 €.
Das ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, muss aber noch endgültig entschieden werden.