Der Kauf und Verkauf von Kryptowährung ist in Deutschland eine privates Veräußerungsgeschäft. Das ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Verkauft man innerhalb der Jahresfrist, gibt es eine Freigrenze. Bei einem Gewinn von weniger als 1.000 € fällt keine Steuer an. Die gilt aber insgesamt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Liegt der Gewinn auch nur minimal über der Freigrenze muss alles komplett versteuert werden. Deshalb genau und vor allem nachvollziehbar dokumentieren wann man gekauft/verkauft hat, Haltedauer, genaue Bezeichnung der Kryptowährung/Verkaufsgegenstand, anfallende Kosten usw.