Neu im KI-Gesetz ab 02.08.2026

Der nächste Umsetzungsschritt der KI-Verordnung gilt ab 02.08.2026. In bestimmten Fällen muss kenntlich gemacht werden, wenn Berichte, Kommentare, Bilder, Inhalte von Videos oder ähnliches mit Hilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden. Bildbearbeitungen wie z. B. Farbkorrekturen sind ausgenommen. Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren.