Neues Ökodesign-Gesetz

Seit 01.11.2026 gilt für eine breite Masse an Produkten und auch für elektrisch betriebene Geräte das neue Ökodesign-Gesetz. Es betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Reparaturbetriebe, die Ökodesign-Produkte, sowie von Bauteilen oder Baugruppen für den Einbau in Ökodesign-Produkte in Verkehr bringen, in Betrieb nehmen, bereitstellen und/oder ausstellen. Die Ökodesign-Anforderungen müssen erfüllt, die Konformitätsbewertung durchgeführt, die Konformitätserklärung ausgestellt werden und die erforderliche CE-Kennzeichnung muss vorhanden sein. Name und Adresse des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs müssen auf den Ökodesign-Produkten, auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung stehen.

Damit sollen Produkte langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender werden.