Sachentnahmen oder unentgeltliche Wertabgaben entstehen, wenn ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke aus seinem Unternehmen nutzt, ohne dafür zu bezahlen. z. B. Entnahme von Waren, private Nutzung von Firmenfahrzeugen usw. Eine private Nutzung soll genauso behandelt werden wie ein Verkauf an Kunden. Das Bundesministerium für Finanzen gibt jedes Jahr für bestimmte Unternehmen (z. B. Gastrobetriebe) Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben neu bekannt, damit Einzelaufzeichnungen nicht nötig sind. Das sind pauschale Netto-Jahreswerte, die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.