Seit dem 01.01.2026 gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz neue Pflichten und damit verbunden schärfere Kontrollen durch den Zoll für verschiedene Branchen z. B. Gastronomie, Friseur- und Kosmetikgewerbe, Barbershops, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Schaustellergewerbe. Bekämpft werden soll verstärkt Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. Folgende Pflichten gelten: Sofortmeldepflicht neuer Beschäftigter (auch Auszubildende) an die Deutsche Rentenversicherung, Arbeitnehmer haben eine Ausweispflicht und müssen während der Arbeitszeit Ausweispapiere mit sich führen, der Arbeitgeber muss die Mitarbeitenden schriftlich auf die Ausweispflicht hinweisen und die tägliche Arbeitszeit genau dokumentieren. Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen müssen schriftlich mit Originalunterschrift vorliegen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu hohen Bußgeldern führen.