Alle Steuerpflichtigen müssen eigentlich eine Steuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte der steuerpflichtigen Person den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigen. Die Einkünfte bei Rentnern können gemindert werden durch z. B. den Altersentlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, eventuelle haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Die jährliche Steigerung der Altersrente führt dazu, dass immer mehr Rentenbezieher eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Haben Rentenbezieher zusätzlich einen Minijob, zahlt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer, daraus ergibt sich normalerweise keine Einkommenssteuerpflicht. Anders ist es bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Bis 2.000 € werden Lohneinkünfte (Aktivrente) steuerfrei belassen, aber hier muss geprüft werden, ob der steuerpflichtige Teil der Rente so hoch ist, dass eine Steuererklärungspflicht besteht. Es gibt eine vereinfachte Steuererklärung der Finanzverwaltung, die nur wenige Angaben erfordert. Steuerberater geben nähere Auskünfte.