Turboabschreibung für E-Auto

Wenn Unternehmen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 ein E-Auto kaufen, gibt es großzügige Abschreibungsmöglichkeiten, unter anderem die Turboabschreibung die im ersten Nutzungsjahr eine Abschreibung von bis zu 75% ermöglicht. Entscheidet man sich dafür, ist die 40%ige Sonderabschreibung nicht mehr möglich. Bei der Versteuerung der Privatnutzung wurde die Bagatellgrenze von 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Bitte vor dem Kauf vom Steuerberater beraten lassen.